Name und Sitz
Unter dem Namen Gewerbeverein Oberglatt besteht in Oberglatt ein Verein im Sinne von Art. 60 & ff des ZGB.
Zugehörigkeit
Der Gewerbeverein Oberglatt ist ein Mitglied des KGV (Kantonalen Gewerbeverband Zürich) und des BGV (Bezirksgewerbeverband Dielsdorf).
Zweck
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss des lokalen Gewerbes und Detailhandels zur Wahrung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Im weiteren sollen Zusammengehörigkeit und Kameradschaft innerhalb des Gewerbestands gefördert werden.